Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtend. Die Einsatzzeiten richten sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften. Eine Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt sein.
Unser Angebot
Unser Dienstleistungsangebot umfasst eine Vielzahl an Leistungen, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden. Ob Beratung, Schulung oder präventive Maßnahmen – wir stellen sicher, dass Arbeitssicherheit nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen bietet. Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit verbinden Sie Sicherheit und Wirtschaftlichkeit nachhaltig.Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Fragen? Wir beraten zu Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Wir kümmern uns um die Erstellung und das Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilungen.
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter.
Wir führen an Ihren Standorten regelmäßige Begehungen durch und leiten wenn nötig Verbesserungsmaßnahmen ab.
Wir nehmen regelmäßig an ASA-Sitzungen teil und dokumentieren den Verlauf.
Wir kümmern uns um die gesetzlich geforderte Dokumentation und Berichterstellung (z.B. Jahresbericht).